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Alters- und Pflegeheim Bachmatte


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Organigramm

Organisation

Organigramm in pdf

Organisation, Verantwortlichkeiten, Rechte und Befugnisse

Delegiertenversammlung
Jede Mitgliedgemeinde hat Anrecht auf mindestens zwei Delegierte

Befugnisse und Verantwortlichkeiten

  • Hat die Aufsicht über die Verwaltung des Verbandes, sowie über den Bau und Betrieb des Heimes
  • Vorbereitung der Geschäfte zuhanden der Mitgliedgemeinden
  • Genehmigt den Richtpensionspreis, den Voranschlag, die Jahresrechnung, sowie den Rechenschaftsbericht
  • Aufnahme von Gemeinden in den Verband und Entlassung von Mitgliedgemeinden sowie Auflösung des Verbandes


Vorstand
Jede Mitgliedgemeinde hat Anrecht auf ein Vorstandsmitglied

Befugnisse und Verantwortlichkeiten

  • Anstellung und Entlassung der Heimleitung
  • Erstellen des Pflichtenhefts für die Heimleitung
  • Genehmigt den Stellenplan
  • Aufsicht über die Rechnungsführung, das Sekretariat und den Heimleiter
  • Bereitet die der Delegiertenversammlung zu unterbreitenden Geschäfte vor und vollzieht deren Beschlüsse
  • Verwaltung des Verbandsvermögens, Geltendmachung von Subventionen und anderen Beiträgen
  • Erwerb von Rechten, sowie Einholung von Bewilligungen, Erhebung und Abwehr von Klagen und Beschwerden.
  • Ausführung und Überwachung der beschlossenen Bauvorhaben
  • Informationen an die Öffentlichkeit (z.B. Presse, Radio etc.) nach Rücksprache mit der Heimleitung


Heimleitung
Die Heimleitung wird vom Vorstand gewählt und eingesetzt

Befugnisse und Verantwortlichkeiten

  • Verantwortlich für die Umsetzung und in Zusammenarbeit mit dem Vorstand für die Weiterentwicklung des Leitbildes
  • Wahrnehmen der Führungs- und Gesamtverantwortung
  • Betriebsführung nach den Grundsätzen einer Non-Profit-Organisation
  • Verantwortlich für das Wohlbefinden aller Bewohnerinnen, jeweils in Zusammenarbeit mit den Bereichsleitungen
  • Verantwortlich für die Förderung einer guten, sachdienlichen Zusammenarbeit und der Motivation aller Mitarbeiterinnen und freiwilligen Helferinnen
  • Verantwortlich für die Vernetzung der verschiedenen Bereiche innerhalb des Heimes
  • Die Finanzkompetenz bewegt sich im Rahmen des von der Delegiertenversammlung bewilligten Budgets; Neuanschaffungen über Fr. 5000 im Einzelfall bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand
  • Die Heimleitung verfügt im Rahmen ihrer Funktion, unter Vorbehalt gesetzlicher Vorschriften und bestehender Richtlinien, über alle Kompetenzen, welche nötig sind, um ihre Aufgabe erfüllen zu können
  • Fördert die Zusammenarbeit , Kommunikation und Information mit den Verbands-gemeinden, sowie kantonalen und eidgenössischen Stellen
  • Fördert die Öffentlichkeitsarbeit und sensibilisiert das Umfeld für Anliegen der Bewohnerinnen
  • Informationen an die Öffentlichkeit (z.B. Presse, Radio etc.) in heiklen Situationen nach Rücksprache mit dem Präsidenten des Vorstands erlaubt


Pflegedienstleitung
Die Pflegedienstleitung wird auf Vorschlag der Heimleitung vom Vorstand gewählt

Befugnisse und Verantwortlichkeiten

  • Vertritt die Heimleitung in Angelegenheiten, welche während ihrer Abwesenheit absolut erledigt oder ausgeführt werden müssen, Ausnahmen bezogen auf den Stellenbeschrieb der Heimleitung (4.3.07-4.3.08-4.4.06-4.4.07)
  • Verantwortlich für die Umsetzung des Leitbildes und allfälliger weiterer Richtlinien im Bereich Pflege und Betreuung
  • Verantwortlich für das Erstellen und Durchführen von Pflege- und Betreuungsplanung
  • Verantwortlich für den täglichen gezielten Einsatz des medizinisch- pflegerischen diplomierten Pflege- und Hilfspersonal
  • Verantwortlich für das Bestellwesen des Bereichs. Finanzkompetenz bei Neuanschaffungen von Geräten in Absprache mit der Heimleitung
  • Informationen an die Öffentlichkeit (z.B. Presse, Radio etc.) sind nur nach Rücksprache mit der Heimleitung oder dem Präsidenten des Vorstands erlaubt


Bereichsverantwortliche
Bereichsverantwortliche werden von der Heimleitung ausgewählt und eingesetzt

Befugnisse und Verantwortlichkeiten

  • Verantwortlich für die Umsetzung des Leitbildes und allfälliger weiterer Richtlinien im Bereich
  • Verantwortlich für die Koordination im Bereich und entsprechende Vernetzung mit allen betroffenen Bereichen
  • Verantwortlich für das Bestellwesen des Bereichs. Finanzkompetenz bei Neuanschaffungen in Absprache mit der Heimleitung
  • Informationen an die Öffentlichkeit (z.B. Presse, Radio etc.) sind nur nach Rücksprache mit der Heimleitung oder dem Präsidenten des Vorstands erlaubt


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Aktualisiert am 15 Mai 2013 | ah.bachmatte@sensemail.ch

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