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Alters- und Pflegeheim Bachmatte


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Grundsätze

Leitbild

Unsere Grundsätze

  • Die HeimbewohnerInnen stehen durch Respektierung ihrer Persönlichkeit und Biographie zu jeder Zeit im Mittelpunkt unseres Handelns.
  • Nach Artikel 3 des Gesetzes über Pflegeheime nimmt unser Heim betagte Personen auf, die wegen ihres Gesundheitszustandes ( Leicht- bis Schwerpflegebedürftig) der Krankenpflege und der steten Überwachung bedürfen.
  • Als betagte im Sinne des Gesetzes gilt jede Person ab dem Alter, in dem sie eine AHV-Rente beanspruchen kann.
  • Das Verbandseigene Alters- und Pflegeheim bietet in erster Priorität Personen ein Zuhause, die in einer der fünf Verbandsgemeinden ihren Wohnsitz haben. In zweiter Linie steht das Heim aber auch Personen offen, die nach Art. 3 die Auflagen erfüllen.
  • Nach Abklärung mit dem Kantonsarzt können auch IV- RentnerInnen aufgenommen werden die körperlich behindert sind, oder deren Krankheit voraussichtlich zu dauernder Invalidität führt, so dass ein definitiver Heimaufenthalt erforderlich ist.
  • Die Aufnahme von BewohnerInnen erfolgt unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen.
  • Wir legen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft, den Seelsorgern, sowie den Institutionen und Organisationen mit Angeboten für betreuungs- und pflegebedürftige Menschen.



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Aktualisiert am 15 Mai 2013 | ah.bachmatte@sensemail.ch

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